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Handwerkskammer in
Deggendorf

Graflinger Straße 105
94469 Deggendorf
Tel. 0991 2506-0
Fax 0991 2506-290

E-Mail deggendorf@hwkno.de

Wann kann ein Sachverständiger helfen?

Immer, wenn eine unabhängige, fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen entsprechend seiner Beauftragung entscheiden.